Urteil im Winterthurer "Loverboy"-Fall
12.07.2022
Das Bezirksgericht Winterthur hat am Freitag, den 08.07., einen heute 21-jährigen sogenannten "Loverboy" zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und neun Monaten verurteilt. Er hatte ein zwölfjähriges Mädchen seinen "Bros" für Vergewaltigungen zur Verfügung gestellt.
Wir hatten bereits am 16.05. über den Fall berichtet. Jetzt ist das Urteil da.
Der Täter wurde wegen 16 einzelnen Straftatbeständen verurteilt, die gravierendsten sind Menschenhandel, Vergewaltigung und sexuelle Handlungen mit Kindern. Neben der Freiheitsstrafe von acht Jahren und neun Monaten verhängte das Gericht für den Haupttäter auch noch eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen von 30 Franken. Zudem muss er dem Opfer eine Genugtuung von 50'000 Franken zahlen und darf fünf Jahre lang keinen Kontakt zu ihm haben. Wegen Fluchtgefahr bleibt er in Sicherheitshaft.
>Hier< findet ihr den ganzen Artikel. Darin wird auch das Thema "Loverboys" generell aufgegriffen. Unter anderem wird das Machtgefälle zwischen "Loverboy" und Betroffener thematisiert.
Foto von keystone